MarCont Unternehmensberatung Mustermann

 

Die finanzielle Grundlage

 

In Deutschland werden Existenzgründer durch Bund und Länder mit Darlehen, Zuschüssen und Beteiligungskapital unterstützt.
Folgende Darlehensmöglichkeiten, welche für die Existenzgründung besonders wichtig sind, gibt es vom Bund: 

  • das KfW-Startkapital
  • das ERP-Kapital für Gründung
  • der KfW-Unternehmerkredit

Entsprechend der Unternehmensgründung bieten die Darlehen verschiedene Konditionen. So sind günstige Zinsen und tilgungsfreie Anlaufzeiten möglich. Ein Förderdarlehen ist immer bei einer Bank oder Sparkasse zu beantragen.
Arbeitslosengeld I Empfänger können für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss in zwei Stufen erhalten, wenn die Selbständigkeit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führt. Arbeitslosengeld II Bezieher können auf Beantragung ein Einstiegsgeld erhalten.
Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss durch die Bundesagentur gewährt wird, hängt von jedem Einzelfall ab. 
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung entsprechender Fördergelder. Ob und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt in Frage kommen können, ist je nach Art des Unternehmens zu prüfen.

Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass bei Änderung der Gesetzgebung einzelne Fördermittel ganz entfallen oder zumindest durch neue Auflagen ersetzt werden. Somit ist nur der Zeitpunkt der Antragstellung für mögliche Fördermittel maßgebend.